Weiterbildung wird aus volkswirtschaftlichen Gründen durch verschiedene Regelungen vom Staat gefördert. Die
wichtigsten Förderungen hat die Stiftung Warentest in einem Leitfaden zusammen gestellt:
Bildungsprämie (Gutschein)
Weiterbildungssparen mit Prämie
Weiterbildungsdarlehn (günstiger Kredit)
Bildungsgutschein für Arbeitslose
Meister-Bafög
Aufstiegsstipendium für Begabte
Begabtenförderung für Fachkräfte
Bildungsscheck (NRW)
Qualifizierungsscheck (Hessen)
Leitfaden mit zusätzlich angegebenen Links >hier Aktuelle Ergänzung vom Feb. 09 >hier
Im Mittelpunkt der neuen Ausgabe des Magazins des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung steht die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Das Magazin präsentiert die Programme und Projekte der Qualifizierungsinitiative und stellt
wichtige Initiativen vor, die das gemeinsame Ziel verfolgen, allen Menschen in Deutschland Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen.
Magazin als pdf >hierInfoseite des BMBF über die Bildungsprämie: Ein Instrument - 3 Komponenten
Prämiengutschein
Weiterbildungssparen
Weiterbildungsdarlehn
Weitere Förderungen:
Steuern sparen
Die Weiterbildungskosten können in der Regel von der Steuer abgesetzt werden (Lohnsteuerjahresausgleich oder
Einkommensteuererklärung)Einzelheiten > hier
Förderung der Bildungsträger
Darüber hinaus kann es weitere Förderungen
geben, die in erster Linie den Bildungsanbietern oder den Unternehmen zu Gute kommen (z. B. Landesmittel, EU-Hilfen, Bundesmittel für Modellversuche). Von diesen Förderungen profitieren aber auch die Teilnehmer durch günstigere Kosten. Die Förderprogramme von EU, Bund und Ländern finden sie
> hier auf dem Deutschen Bildungsserver
Bildungsurlaub
Teilnehmer sollten sich auch über Bildungsurlaub informieren: In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine
bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als «Bildungsurlaub» bzw.
«Bildungsfreistellung» bezeichnet.
In der >hier veröffentlichten Übersicht finden Sie für jedes Bundesland, das eine solche Regelung anbietet, eine Kurzbeschreibung und Hinweise auf solche Quellen, die detaillierte Angaben über Voraussetzungen und weitere Informationen anbieten.
Hinweis: Für Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen existieren gegenwärtig keine derartigen Regelungen.
Förderung der Betriebe
Unternehmen können die Aufwendungen für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen.
Umsatzsteuer
Für bestimmte Bildungs- und Fortbildungsaktivitäten: nach § 4 Nr. 21 a) und b) UStG sind Leistungen von Bildungseinrichtungen, welche als Ersatzschulen o.ä. anerkannt sind,
von der Umsatzsteuer befreit. Gleiches gilt für die dem „Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer“ an Hochschulen, „privaten
Schulen und anderen allgemeinen bildenden oder berufsbildenden Einrichtungen“. Des Weiteren sind die Leistungen diverser öffentlicher Einrichtungen sowie von
Einrichtungen, die „gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen“ (§ 4 Nr. 22 a UStG), von der Umsatzsteuer befreit. Diese Institutionen
sind allerdings auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
In Niedersachsen hat die zuständige Landesbehörde die Lernprozessbegleitung eines Bildungsanbieters von der Umsatzsteuer befreit.
Die Service-CD-ROM zum Ausbilder-Handbuch enthält folgendes Inhaltsverzeichnis der Förderdatenbank. Die hier genannten Stichworte können auf dieser Website nicht einzeln erläutert werden. Da hilft aber Google
oder die Beschaffung des Ausbilder-Handbuchs.
Die Angaben auf diesen Seiten wurden nach bestem Wissen erstellt. Wegen der schnellen Änderung der Steuer- und
Sozialgesetzgebung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Für berichtigende Hinweise bin ich dankbar.