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Last update: 03/03/09 12:49

Stftung test Förderungen

 

Weiterbildung wird aus volkswirtschaftlichen Gründen durch verschiedene Regelungen vom Staat gefördert. Die wichtigsten Förderungen hat die Stiftung Warentest in einem Leitfaden zusammen gestellt:

  • Bildungsprämie (Gutschein)
  • Weiterbildungssparen mit Prämie
  • Weiterbildungsdarlehn (günstiger Kredit)
  • Bildungsgutschein für Arbeitslose
  • Meister-Bafög
  • Aufstiegsstipendium für Begabte
  • Begabtenförderung für Fachkräfte
  • Bildungsscheck (NRW)
  • Qualifizierungsscheck (Hessen)

Leitfaden mit zusätzlich angegebenen Links > hier
Aktuelle Ergänzung vom Feb. 09  > hier

BMBF impuls dez08

Im Mittelpunkt der neuen Ausgabe des Magazins des Bundesministeriums für Bildung und Forschung steht die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Das Magazin präsentiert die Programme und Projekte der Qualifizierungsinitiative und stellt wichtige Initiativen vor, die das gemeinsame Ziel verfolgen, allen Menschen in Deutschland Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen.

Magazin als pdf > hier
Infoseite des BMBF über die Bildungsprämie:
Ein Instrument - 3 Komponenten
  1. Prämiengutschein
  2. Weiterbildungssparen
  3. Weiterbildungsdarlehn

 

Weitere Förderungen:

Steuern sparen Pfeil drehend

Die Weiterbildungskosten können in der Regel von der Steuer abgesetzt werden (Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuererklärung)
Einzelheiten > hier

Förderung der Bildungsträger

Darüber hinaus kann es weitere Förderungen geben, die in erster Linie den Bildungsanbietern oder den Unternehmen zu Gute kommen (z. B. Landesmittel, EU-Hilfen, Bundesmittel für Modellversuche). Von diesen Förderungen profitieren aber auch die Teilnehmer durch günstigere Kosten. Die Förderprogramme von EU, Bund und Ländern finden sie > hier auf dem Deutschen Bildungsserver
 

Bildungsurlaub

Teilnehmer sollten sich auch über Bildungsurlaub informieren:
In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als «Bildungsurlaub» bzw. «Bildungsfreistellung» bezeichnet.

In der > hier veröffentlichten Übersicht finden Sie für jedes Bundesland, das eine solche Regelung anbietet, eine Kurzbeschreibung und Hinweise auf solche Quellen, die detaillierte Angaben über Voraussetzungen und weitere Informationen anbieten.
Hinweis: Für Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen existieren gegenwärtig keine derartigen Regelungen.
 

Förderung der Betriebe

Unternehmen können die Aufwendungen für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen.

Umsatzsteuer

Für bestimmte Bildungs- und Fortbildungsaktivitäten: nach § 4 Nr. 21 a) und b) UStG sind Leistungen von Bildungseinrichtungen, welche als Ersatzschulen o.ä. anerkannt sind, von der Umsatzsteuer befreit. Gleiches gilt für die dem „Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer“ an Hochschulen, „privaten Schulen und anderen allgemeinen bildenden oder berufsbildenden Einrichtungen“. Des Weiteren sind die Leistungen diverser öffentlicher Einrichtungen sowie von Einrichtungen, die „gemeinnützigen
Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen“ (§ 4 Nr. 22 a UStG), von der Umsatzsteuer befreit. Diese Institutionen sind allerdings auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

In Niedersachsen hat die zuständige Landesbehörde die Lernprozessbegleitung eines Bildungsanbieters von der Umsatzsteuer befreit.
 

Die Service-CD-ROM zum Ausbilder-Handbuch enthält folgendes Inhaltsverzeichnis der Förderdatenbank. Die hier genannten Stichworte können auf dieser Website nicht einzeln erläutert werden. Da hilft aber Google oder die Beschaffung des Ausbilder-Handbuchs.

Die Angaben auf diesen Seiten wurden nach bestem Wissen erstellt. Wegen der schnellen Änderung der Steuer- und Sozialgesetzgebung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Für berichtigende Hinweise bin ich dankbar.

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